FFP2 Masken Pflicht ab 1. Oktober

Liebe Patientinnen, liebe Begleitpersonen,

ab dem 1. Oktober 2022 gilt auch für unsere Praxis wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Tragen Sie bitte eine FFP2 Maske in allen Praxisräumen.

„Ab dem 1. Oktober 2022 gilt durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bundesweit die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) sowohl in Arztpraxen als auch in Psychotherapiepraxen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist dann nicht mehr ausreichend. Diese Pflicht bezieht sich auf Patienten und Besucher der Praxen.“ Quelle KVBW Lesen Sie hier den Artikel

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

Ihr Praxisteam „Die Frauenärzte Lörrach-Schopfheim“